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Booking - Mietbedingungen
Die Touristgruppe Westjütland vermittelt Buchung von Ferienhäusern für Vermietungsbüros in Westjütland. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen über das Mietobjekt bei Buchung und Aufenthalt liegt bei dem einzelnen Vermietungsbüro. Alle Vermieter von Ferienhäusern, für die die Touristgruppe Westjütland Buchungen vermittelt, sind Mitglieder der Branchenorganisation „Feriehusudlejernes Brancheforening” und damit den folgenden ethischen Regeln gegenüber den Mietern unterworfen.
1. Mietbestätigung / Anzahl Pers.
Die Mietbestätigung bestätigt den zwischen Mieter und Vermietungsbüro geschlossenen Mietvertrag.
Der Mietvertrag ist verbindlich und bezieht sich auf das in der Mietbestätigung aufgeführte Mietobjekt mit dazugehörigen Spezifikationen. Das Mietobjekt darf nur von der in der Mietbestätigung aufgeführten Anzahl Personen (über 2 Jahre) bewohnt werden.
2. Haustiere/ Insekten
Haustiere dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn es in der Mietbestätigung ausdrücklich erwähnt ist und wenn im Übrigen der Hausbesitzer dazu seine Zustimmung erteilt hat. Es darf nur die in der Mietbestätigung aufgeführte Anzahl an Haustieren mitgebracht werden.
Für das Vorkommen von Insekten in oder um das Mietobjekt herum kann weder das Vermietungsbüro noch der Hausbesitzer haftbar gemacht werden.
3. Reinigung
Das Mietobjekt ist während des Ferienaufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Eine bei der Abreise fehlende Endreinigung (nach Ermessen des Vermieters) kann auf Kosten des Mieters durchgeführt werden. Eine Endreinigung kann gegen eine Gebühr bei dem Vermietungsbüro bis spätestens 3 Tage vor Abreise bestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt eine obligatorische Reinigung vereinbart sein kann, dies ist ggf. den Katalogangaben zu den jeweiligen Mietobjekten zu entnehmen. Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für alle Gegenstände, die in der Wohnung vorhanden sind, die Haftung und ist für eventuell verursachte Schäden schadensersatzpflichtig. Im Schadensfalle ist der Mieter verpflichtet, das Vermietungsbüro unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden unverzüglich, jedoch vorbehaltlich üblicher Lieferzeiten, ausgebessert. Seitens des Vermietungsbüros ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt.
4. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 25% des Mietbetrages ist 10 Tage nach Erhalt der Mietbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist 60 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Beim Abschluss des Mietvertrages weniger als 60 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Mietbetrag sofort nach Erhalt der Mietbestätigung zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Strom, Heizung, Telefon, Wasser, Sonderausstattung und Extras etc. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Kaution
Von dem Vermietungsbüro kann jederzeit eine Kaution erhoben werden, soweit dies im Ermessen von dem Vermietungsbüro erforderlich ist. Die Rückgabe der Kaution erfolgt spätestens 3 Wochen nach der Abreise, nachdem eine Kontrolle des Mietobjektes mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt worden ist. Die Verbrauchskosten können nicht mit der Kaution verrechnet werden, sondern sind bei Abreise abzurechnen.
6. Beanstandungen
Sollte der Mieter wider Erwarten in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese das Vermietungsbüro innerhalb von 48 Stunden nach Bezug des Objekts schriftlich anzuzeigen. Über Beanstandungen wegen mangelhafter Reinigung ist das Vermietungsbüro unmittelbar nach Bezug des Mietobjektes zu benachrichtigen. Andernfalls übernimmt der Mieter für eventuelle Fehler und Mängel die Haftung, vgl. § 3.
7. Kündigung
Im Falle des Rücktritts vom Vertrage bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn sind Rücktrittsgebühren in Höhe von 15% der Bruttomiete zu entrichten, jedoch mindestens ein Pauschalbetrag von EURO 70,-. Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Mietbetrag zu 100% zu entrichten. Bei einer eventuellen Neuvermietung des Mietobjektes nach Kündigung des Mietverhältnisses 1?59 Tage vor Mietbeginn wird die entrichtete Bruttomiete abzüglich 15% zurückgezahlt. Erfolgt keine Neuvermietung des Mietobjektes, ist auch eine Rückzahlung der Miete ausgeschlossen. Bezüglich krankheitsbedingter Stornierung des Mietverhältnisses vgl. § 9.
Bei Umbuchung des Mietverhältnisses bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn sind Gebühren in Höhe von EURO 42,- zu entrichten. Danach ist eine Änderung des Mietvertrages nicht mehr möglich. Bei Stornierung/Rücktritt vom Vertrage erfolgt keine Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren und der Versicherungsprämie von 3%.
8. Höhere Gewalt
Der Mietvertrag kann seitens des Vermietungsbüros infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt, Streik, etc. oder sonstiger Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre von dem Vermietungsbüro liegen, fristlos gekündigt werden.
9. Versicherung / krankheitsbedingte Stornierung
Von dem Vermietungsbüro ist bei der Europæiske Rejseforsikring A/S, Frederiksberg Allé 3, DK-1790 Kopenhagen V eine Reiserücktritts- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen worden, die nach den Versicherungsbedingungen Nr. 391F in Anlehnung an das dänische Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsschutz gewährt. Die Versicherungsbedingungen, die Bestandteil dieser Mietbestätigung sind, werden Ihnen auf Verlangen gerne nachgereicht. Die Versicherungsprämie ist im Mietbetrag inbegriffen. Bei Stornierung/Rücktritt vom Vertrage erfolgt keine Rückzahlung der Versicherungsprämie von 3%.
§ 9.1. Sicherungsschein
Ein Sicherungsschein für vorausbezahlte Miete ist bei dem Vermietungsbüro im Mietpreis enthalten. Die Versicherung ist bei ForsikringsMægler Gruppen abgeschlossen.
10. Ethische Regeln
Das Vermietungsbüro befolgt die vom Branchenverein der dänischen Ferienhausvermieter festgelegten ethischen Regeln.
11. Druckfehler
Für eventuelle Druckfehler im Katalog übernimmt das Vermietungsbüro keine Haftung.
12. Streitigkeiten
Jegliche Auslegung dieses Mietvertrages bleibt Sache des zuständigen Gerichts am Ort des Mietobjektes, vgl. das Übereinkommen von Lugano. Auf den Vertrag findet das Recht des Königreichs Dänemark Anwendung.
Beschwerdekammer für die Vermietung von Ferienhäusern
Sollten sich in Verbindung mit dem Mietverhältnis Probleme ergeben, die zur Zufriedenheit des Mieters nicht beseitigt werden, und kann zwischen den Parteien über eine evtl. Ausgleichszahlung keine Einigkeit erzielt werden, so steht dem Mieter die Möglichkeit zu, der Beschwerdekammer für die Vermietung von Ferienhäusern die Sache zur Prüfung vorzulegen. Diese Möglichkeit steht ausschließlich Mietern zu, die bei einem Mitglied des Branchenvereins der dänischen Ferienhausvermieter ein Ferienhaus gemietet haben. Das Vermietungsbüro ist Mitglied des Branchenvereins der dänischen Ferienhausvermieter.
Ergänzende Informationen über die Beschwerdekammer für die Vermietung von Ferienhäusern sind bei dem Vermietungsbüro erhältlich oder stehen Ihnen auf der Website www.fbnet.dk zur Verfügung.
